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Ausschreibung für Europäische Kooperationsprojekte

Frist: Donnerstag, 23. Februar 2023

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Es ist so weit: die Ausschreibung für Europäische Kooperationsprojekte wurde veröffentlicht! Damit fördert die EU Projekte, die eine intensive, grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern umfassen. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung (Koordinator) sowie mindestens zwei weiteren Kultureinrichtungen (Partner).

Kleine Kooperationsprojekte: 3 Partner aus 3 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 200.000 Euro

Mittlere Kooperationsprojekte: 5 Partner aus 5 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 70 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 1 Mio. Euro

Große Kooperationsprojekte: 10 Partner aus 10 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 60 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 2 Mio. Euro